Zum Inhalt springen

Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: Was Angehörige wann klären

Veröffentlicht: 1. Oktober 2026
Wohnzimmer einer alten Wohnung, voll mit Möbeln, Kartons und Säcken

Nach einem Todesfall kommt vieles auf einmal: Bestattung, Behörden, Verträge, Familie. Die Wohnung steht meist am Ende der Liste, und das ist in den ersten Tagen auch in Ordnung. Ein paar Fristen laufen aber von Anfang an. Hier steht, was Sie in welcher Reihenfolge klären, bevor geräumt wird.

Zuerst sichern, nichts wegwerfen

Nehmen Sie in den ersten Tagen an sich, was später fehlen würde:

  • Testament, Vollmachten, Mietvertrag, Versicherungs- und Rentenunterlagen, Kontoauszüge
  • Schlüssel, Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen
  • Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke

Wer ein Testament findet, muss es beim Nachlassgericht abliefern, auch wenn es ungültig erscheint (§ 2259 BGB). Werfen Sie in dieser Phase nichts weg, auch keine Papiere, die auf den ersten Blick unwichtig aussehen.

Erbe annehmen oder ausschlagen

Erben können das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, nachdem sie davon erfahren haben (§ 1944 BGB). Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, sind es sechs Monate. Das ist wichtig, wenn Schulden möglich sind.

Wer in dieser Zeit Möbel verkauft, verschenkt oder den Haushalt auflösen lässt, kann damit so handeln, als hätte er das Erbe angenommen. Ist unklar, ob Sie das Erbe annehmen möchten, lassen Sie sich vor dem Räumen beraten, beim Nachlassgericht, bei einem Notar oder bei einem Anwalt für Erbrecht.

Der Mietvertrag

Lebte jemand mit in der Wohnung, etwa Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder, können diese Personen in den Mietvertrag eintreten (§ 563 BGB). Sonst geht der Mietvertrag auf die Erben über (§ 564 BGB).

Dann können sowohl die Erben als auch der Vermieter innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen, nachdem sie vom Tod erfahren haben und davon, dass niemand in den Vertrag eintritt. Es gilt die gesetzliche Frist: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein und wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Wer also bis zum dritten Werktag im November kündigt, gibt die Wohnung zum 31. Januar zurück. Bis dahin läuft die Miete weiter, bezahlt aus dem Nachlass.

Der Vermieter verlangt meist einen Nachweis, dass Sie Erbe sind, etwa den Erbschein oder ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Wenn es ein Zimmer im Pflegeheim war

Der Vertrag mit dem Pflegeheim endet mit dem Tod. Vereinbart sein kann, dass er noch bis zu zwei Wochen weiterläuft (§ 4 Abs. 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz). Das Zimmer muss deshalb meist schnell geräumt werden. Fragen Sie das Heim früh nach dem Termin.

Weitere Verträge

  • Strom, Gas, Telefon und Internet kündigen, Zählerstände notieren
  • Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice abmelden
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Zeitungen, Mitgliedschaften, Daueraufträge
  • Nachsendeauftrag bei der Post, damit Rechnungen und Bescheide ankommen

Die Wohnung räumen

Gibt es mehrere Erben, legen Sie vorher gemeinsam fest, wer was bekommt. Eine Liste oder Fotos aller Räume helfen, damit später niemand etwas vermisst. Wertvolles lassen Sie bei Bedarf schätzen.

Was danach übrig bleibt, wird aufgelöst: verwerten, was noch einen Wert hat, den Rest entsorgen, die Wohnung besenrein machen. Ob gestrichen werden muss, hängt vom Mietvertrag ab, die Regeln gelten für Erben genauso wie für Mieter: Muss ich beim Auszug streichen? Den Abschluss bildet die Übergabe an den Vermieter.

Wie wir helfen

Bei einer Haushaltsauflösung kommen wir vorher kostenfrei vorbei, gehen mit Ihnen durch die Räume und legen fest, was bleibt. Verwertbares rechnen wir auf den Preis an, den Rest entsorgen wir getrennt. Auf Wunsch streichen und reinigen wir die Wohnung und übergeben sie an den Vermieter. Wohnen Sie weiter weg, lässt sich das per Vollmacht abwickeln, ohne dass Sie anreisen müssen. Den Termin legen wir so, dass er zur Kündigungsfrist passt. Besichtigung anfragen


Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zum Erbe helfen das Nachlassgericht, Notare und Anwälte für Erbrecht, beim Mietvertrag Mietervereine.

Sollen wir mit anpacken?

Besichtigung vor Ort kostenfrei, danach ein Festpreis. Umzüge auch deutschlandweit und nach Europa.