Seniorenumzug mit Zuschuss der Pflegekasse
Liegt ein Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro für den Umzug zahlen, zum Beispiel in eine barrierefreie Wohnung oder ins betreute Wohnen. Wir ziehen um, helfen beim Antrag und kümmern uns auf Wunsch um die alte Wohnung, bis sie beim Vermieter abgegeben ist.
- Kostenvoranschlag für die Pflegekasse nach der Besichtigung
- Hilfe beim Antrag, bevor der Umzug beginnt
- Besichtigung kostenfrei, gern zusammen mit den Angehörigen
- Auflösung, Malerarbeiten, Endreinigung und Übergabe der alten Wohnung in Leipzig, Halle und Umkreis
4,9 von 5 aus 64 Google-Bewertungen Lieber anrufen? 0341 974 53 94
Wann die Pflegekasse zahlt
Die Pflegekasse bezahlt Maßnahmen, die das Wohnumfeld eines pflegebedürftigen Menschen verbessern (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Dazu kann ein Umzug gehören, wenn er die Pflege zu Hause leichter macht.
Sie zahlt, wenn
- ein Pflegegrad vorliegt (Pflegegrad 1 genügt),
- der Umzug die Pflege zu Hause erleichtert, etwa aus dem dritten Stock ohne Aufzug in eine ebenerdige Wohnung,
- das Ziel eine barrierefreie Wohnung, eine Seniorenwohnung, betreutes Wohnen mit eigenem Mietvertrag oder eine Pflege-WG ist
- und der Antrag vor dem Umzug gestellt wird.
Sie zahlt nicht
- beim Umzug ins Pflegeheim, weil dort keine Pflege zu Hause mehr stattfindet,
- für Streichen und Tapezieren der alten Wohnung,
- für Kosten, die vor dem Antrag entstanden sind.
Für das Streichen und den Umzug ins Pflegeheim hilft oft die Steuer: 20 Prozent der Arbeitskosten lassen sich absetzen.
Bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Pflegebedürftige in derselben Wohnung, gilt der Betrag je Person, zusammen höchstens 16.720 Euro. Pflegekasse und Steuer im Einzelnen
So läuft es mit dem Antrag
Die Reihenfolge ist wichtig: Die Pflegekasse muss zustimmen, bevor umgezogen wird.
- Sie rufen an oder schicken uns die Anfrage oben. Wir vereinbaren einen Termin für die Besichtigung.
- Wir sehen uns die Wohnung an, gern zusammen mit den Angehörigen. Danach bekommen Sie den Kostenvoranschlag für die Pflegekasse.
- Sie stellen den Antrag bei der Pflegekasse. Wir helfen beim Ausfüllen und bei der kurzen Begründung, warum die neue Wohnung die Pflege erleichtert. Dazu gehören die Versichertennummer, der Nachweis des Pflegegrads und unser Kostenvoranschlag.
- Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von drei Wochen, mit Gutachter innerhalb von fünf. Nennt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung, gilt der Antrag danach als genehmigt. Hat die Kasse Fragen zum Umzug, beantworten wir sie mit Ihnen.
- Wir ziehen um: einpacken, transportieren und im neuen Zuhause aufbauen, damit am ersten Abend das Wichtigste an seinem Platz ist.
- Auf Wunsch lösen wir die alte Wohnung auf, streichen, reinigen und übergeben sie an den Vermieter.
Und die alte Wohnung?
Wer in eine kleinere Wohnung oder ins betreute Wohnen zieht, nimmt meist nur einen Teil mit. Den Rest lösen wir auf, verwertbare Möbel rechnen wir an. Danach streichen und reinigen wir und übergeben die Wohnung an den Vermieter, mit Vollmacht auch ohne Sie. Die Übergabe bekommen Sie schriftlich.
Häufig organisieren Kinder den Umzug ihrer Eltern aus einer anderen Stadt. Das geht mit uns weitgehend per Telefon und E-Mail. Alles zusammen, vom Umzug bis zur Übergabe, ist unser Sorglospaket; einzeln buchen geht genauso. Mehr zum Ablauf steht auf der Seite Seniorenumzug.
Was Kunden über uns schreiben
4,9 von 5 aus 64 Bewertungen bei Google (Stand September 2026)
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Häufige Fragen zum Zuschuss
Zahlt die Pflegekasse auch den Umzug ins Pflegeheim?
Nein. Den Zuschuss gibt es nur, wenn die Pflege weiter zu Hause stattfindet, also zum Beispiel beim Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder ins betreute Wohnen mit eigenem Mietvertrag. Beim Umzug ins Pflegeheim lässt sich aber meist ein Teil der Arbeitskosten von der Steuer absetzen.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Umzug?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Pflegebedürftige in derselben Wohnung, gilt der Betrag je Person, zusammen höchstens 16.720 Euro. Bezahlt werden zum Beispiel die Kosten der Umzugsfirma, das Verpackungsmaterial und der Transport.
Muss der Antrag vor dem Umzug gestellt werden?
Ja. Kosten, die vor dem Antrag entstanden sind, übernimmt die Pflegekasse in der Regel nicht. Am sichersten ist es, erst umzuziehen, wenn die Zusage da ist oder die Frist der Kasse abgelaufen ist.
Was ist, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?
Der Zuschuss setzt einen Pflegegrad voraus, Pflegegrad 1 genügt. Ist er beantragt, aber noch nicht bewilligt, sprechen Sie uns an. Dann planen wir den Umzug so, dass der Antrag bei der Pflegekasse vorher gestellt werden kann.
Muss jemand aus der Familie dabei sein?
Nicht zwingend. Mit einer Vollmacht erledigen wir Auflösung und Übergabe der alten Wohnung auch ohne Sie. Am Umzugstag selbst ist eine vertraute Person für Ihre Mutter oder Ihren Vater aber oft eine große Hilfe.
Was kostet der Umzug?
Nach der kostenfreien Besichtigung nennen wir Ihnen einen Festpreis. Dieser Kostenvoranschlag geht mit dem Antrag an die Pflegekasse. Möbel, die noch verwertbar sind, rechnen wir an, wenn wir die alte Wohnung auflösen.
Fragen Sie an, bevor Sie den Antrag stellen.
Wir sehen uns die Wohnung kostenfrei an, nennen einen Festpreis und geben Ihnen den Kostenvoranschlag für die Pflegekasse.