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Umzug im Alter: Was Pflegekasse und Finanzamt übernehmen

Veröffentlicht: 29. September 2026
Leeres Wohnzimmer mit Parkett und frisch gestrichenen Wänden

Wer im Alter umzieht, muss den Umzug nicht unbedingt allein bezahlen. Zwei Stellen können sich beteiligen: die Pflegekasse mit einem Zuschuss und das Finanzamt über eine Steuerermäßigung. Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, wohin der Umzug geht.

Die Kurzfassung

PflegekasseFinanzamt
Rechtsgrundlage§ 40 Abs. 4 SGB XI§ 35a EStG
Höhebis zu 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, für Malerarbeiten zusätzlich höchstens 1.200 Euro
VoraussetzungPflegegrad, Antrag vor dem UmzugRechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten, Zahlung per Überweisung
Umzug in barrierefreie Wohnung oder betreutes Wohnenjaja
Umzug ins Pflegeheimneinin der Regel ja

Der Zuschuss der Pflegekasse

Die Pflegekasse bezahlt Maßnahmen, die das Wohnumfeld eines pflegebedürftigen Menschen verbessern. Dazu kann auch ein Umzug gehören.

Wann es ihn gibt

  • Es liegt ein Pflegegrad vor, Pflegegrad 1 genügt.
  • Der Umzug ermöglicht oder erleichtert die Pflege zu Hause oder eine möglichst selbstständige Lebensführung. Ein typischer Fall: aus dem dritten Stock ohne Aufzug in eine ebenerdige oder barrierefreie Wohnung.
  • Ziel ist eine Wohnung, in der weiter zu Hause gepflegt wird: eine barrierefreie Wohnung, eine Seniorenwohnung, betreutes Wohnen mit eigenem Mietvertrag oder eine Pflege-WG.

Wann nicht

Beim Umzug in ein Pflegeheim zahlt die Pflegekasse keinen Umzugszuschuss, weil dort keine Pflege zu Hause mehr stattfindet. Auch Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren der alten Wohnung übernimmt sie nicht.

Wie viel

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in derselben Wohnung, gilt der Betrag je Person, zusammen höchstens 16.720 Euro. Bezahlt werden zum Beispiel die Kosten der Umzugsfirma, das Verpackungsmaterial und der Transport.

So läuft der Antrag

  1. Vor dem Umzug beantragen. Kosten, die vor dem Antrag entstanden sind, übernimmt die Pflegekasse in der Regel nicht.
  2. Unterlagen beilegen: Versichertennummer, Nachweis des Pflegegrads, eine kurze Begründung (welche Hindernisse die alte Wohnung hat und warum die neue die Pflege erleichtert) und den Kostenvoranschlag der Umzugsfirma.
  3. Frist abwarten. Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, wenn sie eine Pflegefachkraft oder einen Gutachter einschaltet, innerhalb von fünf Wochen. Nennt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung, gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
  4. Dann umziehen. Am sichersten ist es, den Umzug erst durchzuführen, wenn die Zusage da ist oder die Frist abgelaufen ist.

Die Steuerermäßigung

Unabhängig vom Pflegegrad lässt sich ein Teil der Kosten über die Einkommensteuer zurückholen.

Was zählt

  • Umzug, Entrümpelung und Reinigung durch eine Firma sind haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr.
  • Malerarbeiten sind Handwerkerleistungen: ebenfalls 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, zusätzlich zu den 4.000 Euro.
  • Absetzbar sind nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht das Material wie Farbe oder Kartons.

Ein Rechenbeispiel

Stehen auf der Rechnung für Umzug, Entrümpelung und Endreinigung 10.000 Euro Arbeitskosten, sinkt die Einkommensteuer um 2.000 Euro. Das setzt voraus, dass mindestens so viel Einkommensteuer anfällt und der Höchstbetrag nicht schon anderweitig ausgeschöpft ist.

Worauf Sie achten sollten

  • Die Rechnung muss die Arbeitskosten getrennt ausweisen.
  • Bezahlt wird per Überweisung, nicht bar.
  • Absetzen kann, wer die Rechnung bezahlt und in dessen Haushalt die Arbeit anfällt. Beim Seniorenumzug ist das in der Regel die Mutter oder der Vater selbst. Wer keine Einkommensteuer zahlt, hat von der Ermäßigung nichts.
  • Die 4.000 Euro gelten für alle haushaltsnahen Dienstleistungen eines Jahres zusammen, auch für Pflege- und Betreuungsleistungen und den entsprechenden Anteil der Heimkosten. Wer im selben Jahr schon hohe Heimkosten angibt, hat den Rahmen womöglich ausgeschöpft.
  • Was die Pflegekasse bezahlt, lässt sich nicht zusätzlich absetzen. Für den Teil, den Sie selbst tragen, gilt die Steuerermäßigung.

Beide Wege zusammen

Beim Umzug in eine barrierefreie Wohnung können sich Zuschuss und Steuer ergänzen: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro, für die übrigen Arbeitskosten gilt die Steuerermäßigung.

Wie wir helfen

Bei der Besichtigung sprechen wir mit Ihnen darüber, welcher Weg in Ihrem Fall in Frage kommt. Für den Antrag bei der Pflegekasse bekommen Sie von uns den Kostenvoranschlag. Ob und wie viel gezahlt wird, entscheiden Pflegekasse und Finanzamt. Bei Steuerfragen im Einzelfall helfen ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Mehr zum Ablauf steht auf unserer Seite Seniorenumzug.


Stand: September 2026. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Besichtigung vor Ort kostenfrei, danach ein Festpreis. Von Leipzig aus, auch in andere Städte.